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Keine Mieterhöhung im Gemeindebau

Einfrieren der Gemeindebaumieten 2024 und 2025

Wiener Wohnen wird 2024 und 2025 die Mieten im Gemeindebau einfrieren und die Hauptmietzinse der Richtwert- und Kategoriemieten in den nächsten zwei Jahren nicht anheben. Wiener Wohnen sorgt damit nicht nur für die finanzielle Sicherheit und Entlastung der Mieter*innen im Gemeindebau, sondern leistet auch einen volkswirtschaftlichen Beitrag zur Dämpfung der Inflation und zur Stärkung der Kaufkraft.

Wer profitiert davon?

Von der Regelung des Valorisierungsstopps im Gemeindebau profitieren alle Mieter*innen von Wohnungen mit Kategoriemietzins und Richtwertmietzins (in etwa 185.000 Mietverhältnisse bzw. 370.000 Bewohner*innen). Ihr Hauptmietzins bzw. ihre Grundmiete wird 2024 und 2025 nicht mehr angehoben. Die Richtwert- und Kategoriemieten werden bis Ende 2025 auf dem derzeitigen Niveau (2023) eingefroren. Die Aussetzung der Mieterhöhung für 2024 und 2025 gilt auch für fremdverwalteten Wohnhausanlagen.

Werden die ausgesetzten Erhöhungen später nachträglich angehoben?

Gesetzliche Anhebungen des Hauptmietzinses, die bis Ende 2025 erfolgen, werden in diesem Zeitraum im Gemeindebau nicht mitvollzogen. Auch danach wird es zu keinem Nachholeffekt kommen. Die entfallenen Erhöhungen der Jahre 2024 und 2025 werden auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht nachträglich eingehoben. Die Gemeindebaumieten werden auf dem Prozentsatz unter den Richtwert- und Kategoriemieten fixiert, der sich durch das Aussetzen ergibt. Damit erfolgt auch kein Abgehen von der Richtwert- und Kategoriezinslogik.

Wie viel werden sich Gemeindebaumieter*innen dadurch ersparen?

Nach aktueller Einschätzung wären in den Jahre 2024 und 2025 zwei Kategoriemietzinsanpassungen und eine Richtwertmietzinsanpassung fällig. Diese werden für Richtwert- und Kategoriemieten ausgesetzt. Das bedeutet eine durchschnittliche Ersparnis in einer Wohnung nach Richtwert von rund 400 Euro jährlich, bei einer Kategoriemiete von rund 300 Euro jährlich.

Warum kommt der Mietpreisstopp erst jetzt?

Die aktuellen geopolitischen Entwicklungen und ihre Auswirkungen erhöhen den wirtschaftlichen Druck auf die Menschen. Da noch immer keine bundesweite Lösung in Aussicht gestellt wird, setzt die Stadt Wien als Eigentümerin von Wiener Wohnen diesen Schritt und nimmt damit Verantwortung im Sinne der Gemeindebaumieter*innen wahr. 

Wie viel wird das Einfrieren der Richtwert- und Kategoriemieten Wiener Wohnen kosten?

Durch das Einfrieren bleibt die Höhe der Mieteinnahmen von Wiener Wohnen in den Jahren 2024 und 2025 auf dem Niveau von 2023 stehen. Die Kosten für diese Maßnahmen werden für 2024 und 2025 rund 21 Millionen Euro betragen.

Kann sich Wiener Wohnen das leisten?

Wiener Wohnen steht finanziell auf einem soliden Fundament. Der umsichtigen wirtschaftlichen Voraussicht von Wiener Wohnen ist es zu verdanken, dass in dieser außerordentlichen wirtschaftlichen Situation eine Entlastung für die Mieter*innen möglich ist.

Fehlt das Geld an anderer Stelle? Kommt es zu Verzögerung beim Neubau- bzw. Sanierungsprogramm? Werden deswegen Sanierungen oder Neubauten hintangestellt?

Wiener Wohnen hat sich dazu entschieden einen Beitrag zu leisten, um für die Mieter*innen eine Entlastung herbeizuführen. Dies ist durch das umsichtige Wirtschaften von Wiener Wohnen möglich. Sowohl die umfassenden Gebäudesanierungen als auch der Bau neuer Gemeindewohnungen durch Wiener Wohnen sind durch den auf 2024/25 begrenzten Valorisierungsstopp, nicht beeinflusst.

Welche Unterstützungen gibt es darüber hinaus für Gemeindebaumieter*innen?

Bereits mit dem mehrstufigen Gemeindebaubonus, dem Wohnbonus, dem Energiebonus, der Wohnunterstützungspauschale und der Wohnungssicherung Plus haben Wiener Wohnen und die Stadt Wien Schritte zur Abfederung der Teuerungen gesetzt. Als soziale Hausverwaltung hat Wiener Wohnen darüber hinaus mit dem „Case Management“ eine einzigartige Einheit an professionellen Berater*innen, die im Krisenfall einen individuellen Weg aus der Gefahr einer drohenden Delogierung aufzeigt.

Wieso erhalten Mieter*innen eines gewerblichen Objektes keinen Mietpreisstopp? Belastung ist auch gegeben?

Gewerbliche Objekte dienen nicht zu Wohnzwecken und somit auch nicht zur Deckung eines Grundbedürfnisses. Zudem wäre es eine wettbewerbsverzerrende staatliche Beihilfe und stünde damit in Konflikt mit dem EU-Wettbewerbsrecht.

Gilt der Preisstopp auch für Abstell/Garagenplätze?

Das Einfrieren der Hauptmietzinse gilt für Gemeindewohnungen mit Kategoriemietzins und Richtwertmietzins. Damit werden die Mieten für das Grundbedürfnis „Wohnen“ nicht erhöht. Abstellplätze in Gemeindebauten dienen nicht zu Wohnzwecken. Die Preise für Abstellplätze werden daher nicht eingefroren.

Gilt die Aussetzung der Mieterhöhung in den Jahren 2024 und 2025 auch für fremdverwaltete Wohnhausanlagen?

Ja, das tut sie.