Allgemeine Informationen für die GeschäftspartnerInnen
Gezielte Kommunikation
Die Kommunikation zwischen Wiener Wohnen und Ihnen als BieterIn hat im Zusammenhang mit einem konkreten Vergabeverfahren über die Vergabeplattform zu erfolgen.
Allgemeine Kontaktaufnahmen, die nicht im Zusammenhang mit einen konkreten Vergabeverfahren stehen, sind an die E-Mail-Adresse auftragswesen@wrw.wien.gv.at oder postalisch erbeten.
Rechnungslegung
Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung in der Stadt Wien und der damit verbundenen Erweiterung des EDV-Systems zur automatischen Erfassung und elektronischen Behandlung von Rechnungsdaten hat die Stadt Wien – Wiener Wohnen ihr System per 1.1.2016 umgestellt.
Rechnungen und Honorarnoten können grundsätzlich in Papierform und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf elektronischem Weg als PDF eingebracht werden.
Wir ersuchen Sie alle Rechnungen ausschließlich an das Business Center Postfach
Wiener Wohnen – BA 11
Postfach 587
1000 Wien
zu adressieren.
Diese Rechnungen müssen - bei Verpflichtung gemäß § 11 UStG - unbedingt als Abnehmer der Lieferung oder Empfänger der sonstigen Leistung „Stadt Wien – Wiener Wohnen, Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien“ sowie alle übrigen Rechnungsmerkmale gemäß § 11 UStG enthalten, sonst werden diese Rechnungen ebenfalls unerledigt retourniert.
Für die elektronische Weiterverarbeitung Ihrer Rechnung ist es notwendig, dass
- auf der 1. Seite der Rechnung die Zeit der Leistung im Datumsformat TT.MM.JJJJ angegeben ist. Überschreitet die Zeit der Leistung die Dauer eines Arbeitstages so ist unter „Zeit der Leistung“ der Leistungszeitraum anzuführen.
Beispiele:
- Zeit der Leistung: 23.09.2023 (1 Arbeitstag)
- Zeit der Leistung: 23.09.2023 – 25.09.2023 (Leistungszeitraum)
- die Bestellnummer/Auftragsnummer/PSP-Elemente (mit Präfix „WRW/“) angeführt ist.
Rechnungen, die die Mindestanforderungen sowie die zur elektronischen Weiterverarbeitung notwendigen Daten nicht enthalten, müssen unerledigt retourniert werden.
Zur leichteren Lesbarkeit ersuchen wir Sie, Ihre Rechnungen in einer einheitlichen und lesbaren Schriftgröße (mind. 10 Pt) auszustellen.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Magistratsabteilung 6 zur Rechnungslegung unter folgendem Link.