Allgemeine Fragen (FAQs) zu Ausschreibungen
Wo bekomme ich Kalkulationsformblätter (K2, K3, K4, etc.)?
Die Kalkulationsformblätter gemäß ÖNORM B 2061 (K2 bis K8) erhalten Sie beim Austrian Standards Institute.
Wo und wie bekomme ich die Ausschreibungsunterlagen zu bestimmten Vorhaben von Wiener Wohnen? Kann ich diese auch per Mail erhalten?
Sie können sich im Amtsblatt der Stadt Wien oder unter https://ausschreibungen.usp.gv.at/at.gv.bmdw.eproc-p/public/tenderlist über aktuelle Vergabeverfahren informieren.
Bekanntmachungen von Vergabeverfahren
Für das Ansehen und Herunterladen der Ausschreibungsunterlagen ist es grundsätzlich nicht erforderlich, sich auf der Plattform zu registrieren. Es wird jedoch dringend empfohlen, den Zugang zu den Ausschreibungen über die Registrierung (Login für Download) vorzunehmen, damit etwaige Änderungen während der Angebotsfrist nicht übersehen werden. Die Ausschreibungsunterlagen können mit oder ohne Einloggen direkt und gratis heruntergeladen werden. Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über die Plattform und erfordert eine sichere elektronische Signatur. Ebenso werden Bieteranfragen direkt im jeweiligen Vergabeverfahren beantwortet.
Die Zusendung der Ausschreibungsunterlagen per Mail ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Wie und wo kann ich mein Angebot abgeben?
- Elektronische Angebote
Bei der Abgabe von elektronischen Angeboten sind alle Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform hochzuladen. Nach Ablauf der Angebotsfrist verhindert die Vergabeplattform, dass weitere Unterlagen abgegeben werden können.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie ersuchen, die Angebotsbestandteile mit eindeutigen Dokumentennamen zu versehen, so dass der Inhalt des Dokumentes anhand des Dokumentennamens erkennbar ist.
Bei Vergabeverfahren die in Losen unterteilt sind, beachten Sie unbedingt das den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Dokument „Wichtiger Hinweis zur Angebotsabgabe“.
- Papierangebote
Die Abgabe von Papierangeboten ist nur zulässig, wenn dies in der Aufforderung zur Angebotslegung bzw. in der Ausschreibungsbeilage „Verfahrensbestimmungen“ ausdrücklich vorgesehen ist.
Das Papierangebot ist an die Stadt Wien – Wiener Wohnen, Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien zu adressieren.
Das Papierangebot kann auch persönlich beim Portier (Eingang Multizentrum) in 1030 Wien, Rosa-Fischer-Gasse 2 (Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 – 15:30 Uhr und Freitag in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr) abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von der Art der Übermittlung die Verantwortung für das rechtzeitige Einlangen des Angebotes bei der Stadt Wien – Wiener Wohnen beim Bieter liegt.
Angebote die nach Ablauf der Angebotsfrist bei der Stadt Wien – Wiener Wohnen einlangen, werden im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt und müssen zwingend ausgeschieden werden.
Das Papierangebot ist in einem verschlossenen Umschlag (Kuvert o.ä.), das folgende Hinweise deutlich sichtbar aufzuweisen hat, einzureichen:
- Hinweis „ANGEBOT“
- Firmenwortlaut und –standort, Firmenstampiglie
- Ausschreibungsnummer, Kennwort, Ausschreibungsbezeichnung
- Gegenstand der Leistung
- Ablauf der Angebotsfrist (tt.mm.jjjj, HH:MM)
Es wird empfohlen den Vordruck „Musterblatt“ aus dem Formblatt MD BD-SR 75 (letzte Seite) zu verwenden, um die richtige Zuordnung des Angebotes zum Vergabeverfahren sicher zu stellen.
Welche Unterlagen muss ich meinem Angebot beilegen?
Welche Unterlagen dem Angebot anzuschließen sind, ist im MD BD-SR75 geregelt.
Darüber hinaus sind jene Nachweise abzugeben bzw. hochzuladen, die in den weiteren Ausschreibungsbeilagen angeführt sind.
Nachweise, die im Auftragnehmerkataster Österreich hinterlegt wurden, müssen nicht zusätzlich mit dem Angebot abgegeben bzw. hochgeladen werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, vor der Angebotsabgabe die im ANKÖ hinterlegten Nachweise auf ihre Aktualität zu prüfen.
Was passiert, wenn kurz vor Ablauf der Angebotsfrist der Server für die ANKÖ e-Vergabe+ Plattform ausfällt und die Angebotsabgabe daher nicht möglich ist?
Bei Serverausfällen (z.B. aufgrund technischer Probleme), die kurz vor Ablauf der Angebotsfrist (am gleichen Tag) auftreten, wird der Ablauf der Angebotsfrist automatisch durch die Plattform um 24 Stunden verlängert. Fällt das Ende dieser Frist auf einen Karfreitag, Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag endet die verlängerte Frist am darauffolgenden Arbeitstag um dieselbe Uhrzeit wie der ursprüngliche Ablauf der Angebotsfrist (Beispiel: endet der Ablauf der Angebotsfrist an einem Freitag um 12:00 Uhr, wird die Frist auf den nächst folgenden Arbeitstag 12:00 Uhr verlängert). Bei Serverausfällen, die rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist behoben werden, sodass die Angebotsabgabe ungehindert erfolgen kann, erfolgt keine automatische Verlängerung der Angebotsfrist.