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Park- oder Garagenplatz mieten

Etwas mieten Park- oder Garagenplatz mieten

Wiener Wohnen stellt Bürger*innen der Stadt Wien leistbare Park- und Garagenplätze zur Verfügung.

Der Weg zu Ihrem Park- oder Garagenplatz

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  • Sie müssen keine Mieter*in einer Gemeindewohnung sein, um einen Park- oder Garagenplatz mieten zu dürfen.
  • Auf dem Parkplatz dürfen nur Fahrzeuge stehen, die ein polizeiliches Kennzeichen haben. Es darf nur das Fahrzeug mit dem Kennzeichen dort stehen, das Sie bei uns gemeldet haben.
  • Das gemeldete Fahrzeug sollte ein österreichisches Kennzeichen haben. Wenn das nicht möglich ist, muss zumindest die zukünftige Mieterin oder der zukünftige Mieter den Hauptwohnsitz in Österreich haben.
  • Mieter*in und Zulassungsbesitzer*in müssen nicht ident sein. Der*Die Zulassungsbesitzer*in muss jedoch eine im selben Haushalt wohnende Person mit Verwandtschaftsverhältnis gemäß § 12 Mietrechtsgesetz sein.
  • Der Abstellplatz darf nicht für andere Zwecke verwendet 
oder an andere Menschen weitervermietet werden.
  • Bodenmarkierungen und Garagenordnung müssen eingehalten werden.

Die Ansuchen werden gemäß dem Datum ihres Eintreffens gereiht.

Ansuchen hauseigener Personen sind vorrangig zu behandeln.

Bei hauseigenen Mieter*innen gibt es zusätzlich eine Vorreihung bei

  • Gehbehinderten mit Behindertenausweis
  • Ärzt*innen
  • Mobilen Krankenschwester/-pflegern

Wenn Sie die Kriterien zum bevorzugten Anspruch erfüllen, schicken Sie uns bitte einen Nachweis davon zusammen mit Ihren Antrag mit (z.B. Foto oder Scan des Behindertenausweises oder der Arbeitsbestätigung).

Wenn es eine Warteliste für Ihren gewünschten Park- oder Garagenplatz gibt, werden Personen mit bevorzugtem Anspruch vorgereiht.

Der bevorzugte Anspruch besteht, wenn einer der folgenden Umstände auf Sie oder jemanden in Ihrem Haushalt zutrifft:

  • Medizinische Berufstätigkeit (Arzt, Hebamme oder mobile Krankenpfleger*innen)
  • Körperliche Einschränkungen (langfristige Verletzungen oder Behinderungen (Grad von mindestens 50%)
  • Hauseigene Mieter*innen

Wenn Sie die Kriterien zum bevorzugten Anspruch erfüllen, schicken Sie uns bitte einen Nachweis davon zusammen mit Ihrem Antrag mit (zum Beispiel Foto oder Scan des Behindertenausweises oder der Arbeitsbestätigung).

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Sie können online nach freien Park- oder Garagenplätzen suchen. Dort finden Sie auch Details zu den Abstellplätzen, wie die Art und Kosten.

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Wenn Sie einen passenden Park- oder Garagenplatz gefunden haben, können Sie Ihr Interesse daran melden. Hierbei ist es egal, ob dort aktuell ein Abstellplatz verfügbar ist oder Sie sich auf die Warteliste eintragen lassen. Den passenden Antrag dazu finden Sie direkt auf der Detailseite des Mietobjekts (Park- oder Garagenplatz suchen).

  • Zulassungsschein des zukünftig parkenden Autos
  • Amtlicher Lichtbildausweis (zum Beispiel Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) der zukünftigen Mieterin oder des zukünftigen Mieters mit erkennbarer Unterschrift
  • Bei bevorzugtem Anspruch: Nachweis (z.B. Behindertenausweis oder Arbeitsbestätigung)
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Ihr Antrag wird geprüft und entweder abgelehnt, in Evidenz gehalten oder genehmigt. Bei Genehmigung erhalten Sie eine Einladung zum Mietvertragsabschluss. In der Einladung sind alle Details zum Termin angegeben.

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Wiener Wohnen informiert Sie aktiv über den Abschluss eines Mietvertrages. Sie können den Vertrag vor Ort im Service-Center unterschreiben oder sich per Post bzw. E-Mail zusenden lassen. Die Klärung der Details zum Mietvertragsabschluss erfolgt telefonisch.

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Ihre Zugangskarte oder Ihr Schlüssel wird Ihnen per Post zugeschickt oder vor Ort im Service-Center gegeben. Wie das für Ihren Parkplatz abläuft, erfahren Sie beim Termin zum Unterschreiben des Mietvertrags.

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Illustration eines Autos

Jede Änderung des Kennzeichens muss mit einer Kopie des Zulassungsscheines bekanntgegeben werden.