Geschäftslokale und Magazine
Damit Sie sich für unsere freien Geschäftslokale, Ordinationen, Büroräume oder Magazine anmelden können, müssen Sie einige Grundvoraussetzungen erfüllen. Für eine Lokalanmeldung brauchen wir unter anderem Ihre persönlichen Daten sowie Angaben zu Firma, Gewerbe und Wunschlokal.
Hier ein Auszug aus unserem vielfältigen Lokalangebot.
Wenn Sie sich für ein Geschäftslokal in einem unserer Gemeindebauten interessieren, können Sie sich hier anmelden.
Fragen und Antworten (FAQs):
Welche Grundvoraussetzungen muss ich erfüllen, um mich für ein Lokal, eine Ordination, einen Büroraum oder für ein Magazin anmelden zu können?
- Sie haben entweder die österreichische, eine EU-, eine Schweizer Staatsbürgerschaft, den Reisepass eines EWR-Landes (Norwegen, Lichtenstein, Island) oder einen Status als anerkannter Flüchtling bzw. eine langfristige Aufenthaltsberechtigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz.
- Sie müssen das Lokal, den Büroraum, die Ordination für eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit nutzen.
- Sie können ein Magazin sowohl für gewerbliche als auch für private Lagerzwecke nutzen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Mietvertragsabschluss?
Wenn Sie ein Lokal mieten wollen:
- Einen Auszug aus dem Firmenbuch (bei Anmietung durch eine Juristische Person z.B.: GesmbH, KG, oder KEG)
- Ihren Gewerbeschein. Bei einer Neugründung können Sie ihn innerhalb von drei Monaten nachreichen.
- Sie gehen einer freiberuflichen Tätigkeit nach? Dann benötigen wir Ihre Steuernummer. Das gilt, wenn Sie zum Beispiel freie/r ArchitektIn oder freie/r GrafikerIn sind.
- Ihre Vereinsstatuten und Vereinsregisterzahl (bei Vereinstätigkeiten)
- Wenn Sie eine Trafik betreiben wollen, brauchen wir einen Bestellungsvertrag der Monopolverwaltung.
Wenn Sie ein Magazin mieten wollen:
- Ihren Amtlichen Lichtbildausweis (den benötigen wir bereits vor Mietvertragsabschluss)
- Wenn Sie das Magazin gewerblich nutzen möchten, brauchen wir zusätzlich noch Ihren Gewerbeschein.
Welche Auflagen muss ich erfüllen, wenn ich ein Lokal mieten will?
- Sie müssen jede Lärm- und/oder Geruchsbelästigung vermeiden.
- Sie dürfen keine brennbaren, giftigen oder gar explosiven Stoffe lagern.
- Sie dürfen nicht im Lokal wohnen oder es als Schlafplatz nutzen.
Welche Auflagen muss ich erfüllen, wenn ich ein Magazin mieten will?
- Sie müssen jede Lärm- und/oder Geruchsbelästigung vermeiden.
- Sie dürfen keine brennbaren, giftigen oder gar explosiven Stoffe lagern.
- Sie dürfen nicht im Magazin wohnen oder es als Schlafplatz nutzen.
- Sie dürfen keine Tiere im Magazin halten oder züchten.
- Die Belastbarkeit des Bodens darf die maximale Tragkraft von 300 kg/m² nicht überschreiten.
- Bei außergewöhnlichen Belastungen des Magazin-Fußbodens (Stapelungsarten und Regalen) verpflichten Sie sich als MieterIn den Fußboden belastungssicher und -schonend auszustatten.
Was muss ich über Magazine wissen?
- Bei den verfügbaren Lagerräumen handelt es sich meist um ehemalige Waschküchen am Dachboden oder im Keller.
- Die Größe eines Magazins beträgt meistens zwischen 15 und 50 m².
- Da unsere Magazine ausschließlich Lager sind, verfügen sie meistens über keinen Stromanschluss!
Was bedeutet, ein Lokal ist "Reserviert"?
Der Status „Reserviert“ bedeutet, dass ein Vorvertrag abgeschlossen wurde.
Wie funktioniert eine Anmeldung für mehrere Geschäftslokale?
Wenn Sie sich bereits für ein Geschäftslokal angemeldet haben, können Sie uns gerne über das Kontaktformular weitere Nachrichten schicken.
Bei einer Anmeldung für mehrere Geschäftslokale, werden diese unter einer Geschäftszahl zusammen gefasst. Sollten Sie die Anmietung von mehreren Objekten wünschen, ersuchen wir Sie um eine entsprechende Anmerkung im freien Textfeld.