Grundvoraussetzungen Tausch, Wechsel, Zusammenlegung Grundvoraussetzung Tauschen
Grundvoraussetzungen Tausch, Wechsel, Zusammenlegung
Grundvoraussetzung Tauschen
Bitte beachten Sie: soweit betreffenden Themenseiten angegeben, müssen folgende Grundvoraussetzungen Wohnungstausch, Wohnungswechsel, Wohnungszusammenlegung Aktion 65 PLUS erfüllen:
Grundvoraussetzungen erfüllen?
Zeitpunkt Einreichung mindestens 5-jähriges 5jähriges Hauptmietverhältnis Einreichadresse bestehen.
Volljährigkeit
Vorliegen Österreichischen Staatsbürgerschaft, EU- EU EWR-Bürger EWRBürgerschaft, Schweizer Staatsbürgerschaft, anerkannter Flüchtling langfristig Aufenthaltsberechtigte bzw. Aufenthaltsberechtigter NAG (Niederlassungsgesetz Aufenthaltsgesetz). gilt InteressentInnen volljährigen Mitziehenden.
Zeitpunkt Einreichung Hauptmieterin Hauptmieter den Hauptwohnsitz (ohne Nebenmeldung) Wohnung schon mindestens 5 Jahre .
Zeitpunkt Einreichung mindestens 2-jähriger 2jähriger Hauptwohnsitz Mitziehenden (ohne Nebenmeldung) bestehen. Ausnahmen