Grundvoraussetzungen für Tausch, Wechsel, Zusammenlegung
Bitte beachten Sie: Nur soweit auf den betreffenden Themenseiten nicht anders angegeben, müssen Sie folgende Grundvoraussetzungen für einen Wohnungstausch, einen Wohnungswechsel, eine Wohnungszusammenlegung und die „Aktion 65 PLUS“ erfüllen:
Welche Grundvoraussetzungen sind zu erfüllen?
- Zum Zeitpunkt der Einreichung muss ein mindestens 5-jähriges Hauptmietverhältnis an der Einreichadresse bestehen.
- Volljährigkeit
- Vorliegen der Österreichischen Staatsbürgerschaft, EU- oder EWR-Bürgerschaft, Schweizer Staatsbürgerschaft, anerkannter Flüchtling oder „langfristig Aufenthaltsberechtigte bzw. Aufenthaltsberechtigter“ nach dem NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz). Das gilt für InteressentInnen und alle volljährigen Mitziehenden.
- Zum Zeitpunkt der Einreichung muss die Hauptmieterin oder der Hauptmieter den Hauptwohnsitz (ohne Nebenmeldung) in der Wohnung schon mindestens 5 Jahre haben.
- Zum Zeitpunkt der Einreichung muss ein mindestens 2-jähriger Hauptwohnsitz aller Mitziehenden (ohne Nebenmeldung) bestehen. Ausnahmen dabei sind Kinder, die seit ihrer Geburt in dieser Wohnung gemeldet sind, sowie Adoptiv-, Pflege- und Obsorgekinder.
- Unterschreitung der Einkommenshöchstgrenze nach § 11 Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989.
- Es darf keine mietrechtlichen Bedenken geben.