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Hofbenennungen

Wiener Wohnen verwaltet rund 1.800 Gemeindebauten, rund 400 davon tragen bereits einen Hofnamen (Stand 09/2023). Sie sind nach verdienten Persönlichkeiten aus Kunst, Kultur oder Politik benannt. In erster Linie dienen Hofnamen allerdings der Identifikation der Bewohner*innen mit ihrer Wohnhausanlage und erst danach der Ehrung und Erinnerung.

Für die Benennung von Gemeindebauten gelten folgende inhaltlichen Kriterien:

Wird ein Gemeindebau nach einer PERSON benannt:

Generell sind bei der Benennung eines Gemeindebaus nach einer Person folgende Kriterien und Vorgaben zu beachten:

  • Eine Hofbenennung nach einer Person kann frühestens 24 Monate nach deren Ableben erfolgen

Bestandteile eines Hofnamens:

  • Vorname und Nachname
  • in der Regel ausschließlich der Geburtsname; in begründeten Ausnahmefällen kann der Künstlername herangezogen werden
  • Titel sind nicht in die Benennung aufzunehmen

Person nach der der Hof benannt werden soll:

  • Muss in Wien bzw. im betreffenden Gemeindebau gelebt haben
  • Herausragende Verdienste mit breiter Wirksamkeit
  • Es soll keine weiteren Benennungen nach dieser Person in der Stadt Wien (Straße, Park, u.ä.) erfolgen bzw. erfolgt sein.

Wird ein Gemeindebau nicht nach einer Person benannt:

Ein Gemeindebau kann auch nach Begriffen aus:

  • der Flora & Fauna
  • der Geografie

oder nach:

  • historischen Ereignissen
  • einem Denkmal oder
  • einem Kunstwerk

benannt werden!

Wenn es nach einer Hof-Benennung zu Umständen kommt, bei deren ursprünglicher Kenntnis eine Benennung nicht erfolgt wäre, sollen die Namen, die in der Geschichte Wiens eine Rolle gespielt haben, in der Regel nicht entfernt werden.

In diesen Fällen sind andere Maßnahmen zu treffen, die zu einer aktiven und kritischen Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte einladen. Ausgenommen sind Fälle erwiesener persönlicher Schuld der namensgebenden Person - In diesen Fällen wird eine „Ergänzungstafel“ am betreffenden Gemeindebau als Erklärung der historischen Zusammenhänge aufgestellt.

Wie läuft eine Hofbennenung ab?

Bevor eine Gemeindebau benannt werden kann, müssen folgende Anträge gestellt und geprüft werden:

  1. Antrag der BV (Bezirksvorsteher*innen) an den Magistratsdirektor
  2. Prüfung + Ermittlungsverfahren durch MA 64
  3. Begutachtung durch Wiener Wohnen, MA 8, MA 9, MA 21 A
  4. Beschlussantrag an GR (Gemeinderats)-Ausschuss
  5. Bei Ablehnung gibt es eine Information durch MA 64 an BV

Facts & Figures: Zahlen, Daten, Fakten

  • Es gibt 1.800 Gemeindebauten in Wien
  • Aktuell gibt es rund 400 Hofnamen 

Gründe für Hofbenennungen:

  • Identifikation der Bewohner*innen oder
  • Ehrenvolle Leistung & Erinnerung