Miet-Ende
Sie wollen das Mietverhältnis Ihrer Gemeindewohnung, Ihres Garagenplatzes oder Ihres Lokals auflösen? Dann haben Sie die folgenden Möglichkeiten:
Wohnungsrückgabe
Sie lösen Ihren Mietvertrag einvernehmlich auf und geben uns die geräumte Wohnung zurück.
Direktvergabe
Sie vergeben die Wohnung direkt an eine ausgewählte Wohnungsnachfolgerin bzw. einen Wohnungsnachfolger.
Wohnungsweitergabe
Sie geben die Wohnung an Ihre Partnerin oder Ihren Partner bzw. an Familienangehörige oder Verwandte weiter. Welche Regelungen bei allen anderen Mietobjekten gelten, erfahren Sie hier.
Miet-Ende im Sterbefall
Wenn Ihre/Ihr Angehörige/r HauptmieterIn in einer unserer Wohnungen war, finden Sie hier relevante Informationen und worauf Sie bei der Wohnungsrück- oder Weitergabe achten müssen.
Rückgabe von Lokalen, Büros oder Ordinationen
Sie wollen Ihr Lokal, Ihr Büro oder Ihre Ordination zurückgeben, dann lesen Sie hier weiter.
Rückgabe von Garagen
Sie wollen Ihre Garage an uns zurückgeben. Hier werden alle Ihre Fragen beantwortet.