Mietermitbestimmung

Seit 1.1. 2015 gilt das Mitbestimmungsstatut neu der Stadt Wien für die städtischen Wohnhausanlagen.
Nach über einem Jahrzehnt der Geltung des Mietermitbestimmungsstatuts wurde dieses in einem intensiven Prozess gemeinsam mit einer ExpertInnengruppe sowie VertreterInnen des Mieterbeirates überarbeitet. Es umfasst attraktive Beteiligungsmöglichkeiten für alle BewohnerInnengruppen und steht unter dem grundsätzlichen Credo des generationenübergreifenden Interessensaustausches. Insbesondere wurde die Möglichkeit der Mitbestimmung für Jugendliche verstärkt sowie der Geltungsbereich des Statuts gleichberechtigt auf alle HauptmieterInnen (bisher: nur für einen Hauptmieter/Wohneinheit) ausgeweitet. Zusätzlich berücksichtig das Mitbestimmungsstatut verstärkt die Interessen aller BewohnerInnen einer Wohnhausanlage, auch wenn diese nicht HauptmieterInnen einer Wohnung sind. Die Funktionsperiode des Mieterbeirats wurde von 3 auf 4 Jahre verlängert, was im Hinblick auf Kontinuität und langfristige Gestaltungsmöglichkeiten eine weitere Verbesserung darstellt. Damit wurde das Mitbestimmungsstatut an die gelebte Praxis und an die Bedürfnisse der Aktiven angepasst.