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OrdnungsberaterInnen

Ordnungsberater zeigen einem Müllsünder den Müllplatz
Ordnungsberater ertappen Müllsünder

Seit Oktober 2009 gibt es die OrdnungsberaterInnen, die direkt in den Gemeindebauten im Einsatz sind. Sie sind für die Einhaltung der Hausordnung und des Wiener Reinhaltegesetzes in den Anlagen zuständig.

Was dürfen unsere OrdnungsberaterInnen?

  • Sie dürfen an öffentlich zugänglichen Flächen wie etwa im Innenhof eines Gemeindebaus nach dem Wiener Reinhaltegesetz abmahnen, strafen oder anzeigen.
  • Sie dürfen eine Person anhalten, die gegen das Wiener Reinhaltegesetz verstößt (zum Beispiel bei einer Sperrmüllablagerung) und einen Ausweis verlangen.
  • Sie dürfen der Person mitteilen, dass Anzeige erstattet wird.
  • Sie dürfen die Daten der Person aufnehmen.
  • Sie dürfen mündliche Ermahnungen aussprechen oder Organstrafverfügungen ausstellen.
  • Sie dürfen Fotos von der Ablagerung anfertigen.
  • Sie dürfen den Auftrag zur Beseitigung der Ablagerung oder der Verunreinigung erteilen.
  • Sie dürfen Personen, die auf Kinderspielplätzen Zigarettenstummel hinterlassen, strafen.

Falls die angehaltene Person ihren Ausweis nicht vorweist, kann die Polizei hinzugezogen werden, um deren Identität feststellen zu lassen.

Die meisten Verstöße, die unsere OrdnungsberaterInnen wahrnehmen, betreffen...

  • Sperrmüllablagerungen
  • Kleinmüllablagerungen (das sind alle Ablagerungen, die kleiner als ein Kubikmeter sind, wie etwa Mikrowellenherde oder kleine Staubsauger)
  • Hundekot
  • Verstöße gegen die Hundeleinenpflicht
  • abgestellte Einkaufswagerln
  • widerrechtlich abgestellte Autos
  • Lärmerregung, Fußball spielen als auch Rad fahren, hier fordern wir mehr Rücksichtnahme, Respekt und  gegenseitiges Verständnis ein

Was passiert mit den Daten von MüllübeltäterInnen?

  • Sie werden an die Leitung der Ordnungsberatung übermittelt.
  • Anschließend wird von der Leitung der Ordnungsberatung Anzeige erstattet.