Lokal-, Büro- und Ordinationsrückgabe
Wir informieren Sie hier über die ordnungsgemäße Rückgabe von nicht für Wohnzwecke verwendeten Mietobjekten. Dazu zählen Lokale, Ateliers, Büros und Ordinationen und Magazine.
Welche Unterlagen müssen Sie uns vorlegen?
- Einen amtlichen Lichtbildausweis (in Kopie)
- Unterschriebenes Formular
- Rechnungen und Zahlungsbestätigungen über im Büro, Lokal, oder in der Ordination vorgenommene Investitionen (im Original)
Wie lange ist meine Kündigungsfrist?
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Das heißt, wenn Sie am 27.8. Ihr Lokal kündigen wollen, ist eine tatsächliche Kündigung erst zum 30.11. möglich.
Bis wann muss ich meine Miete zahlen?
Ihre Mietzinszahlung endet mit dem vereinbarten Monatsletzten. Das heißt, wenn Sie am 31.3. gekündigt haben, zahlen Sie für April, Mai und Juni noch Ihre Miete. Als Voraussetzung dafür gilt selbstverständlich, dass Sie uns Ihr Mietobjekt in ordentlich geräumtem Zustand übergeben haben.
Was muss ich vor der Kündigung meines Mietobjektes bis zur Übergabe tun?
- Übermitteln Sie uns zeitgerecht Ihr ausgefülltes und unterschriebenes Kündigungsformular.
- Ein Termin für die Übergabe Ihres Mietobjektes wird Ihnen zugesandt. Dieser muss innerhalb Ihrer Mietdauer liegen!
Was muss ich sonst noch beachten?
- Bitte stornieren Sie alle nicht mehr benötigten Dienstleistungen, wie zum Beispiel Internet-Anschluss oder Strom und Gas.
- Lassen Sie bitte rechtzeitig Ihren Strom- und Gaszähler sowie Ihren Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler ablesen.
- Bitte vergessen Sie nicht, Ihr Telefon, den Strom, das Gas, Telekabel oder Fernwärme zeitgerecht im Hinblick auf die Rückgabe des Mietobjektes an uns abzumelden.
- Stornieren Sie Ihren Miet-Einzugsauftrag bei Ihrer Bank (per Ende der Kündigungsfrist).
Fragen zur Räumung, Schadensbehebung und Schlüsselabgabe
Welche Gegenstände muss ich ausräumen bzw. entfernen?
- Räumen Sie alle Ihre persönlichen Möbel und Gegenstände bis zum Übergabetermin aus.
- Entfernen Sie alle Ihre Einrichtungsgegenstände inklusive Einbaumöbel, Abwaschunterkästen, Beleuchtungskörper, Internet-Modems, Sat-Anlagen.
Bitte entfernen Sie auch...
- alle Bodenbeläge, die Sie über bestehende Bodenbeläge verlegt haben, sowie Wand und Deckenverkleidungen.
- alle Hinweisschilder, Reklametafeln und Markisen.
- alle Steckschilder und Auslagendekorationen.
- Sowie Klimageräte.
- Wand- und Bodenbeläge, die beschädigt oder nicht vollständig verlegt sind.
- Teppiche, Fliesen oder Kunststoffbeläge, die über einen bestehenden Boden gelegt wurden.
- beschädigte Tapeten bzw. Tapeten, die nicht vollflächig verlegt wurden.
- alle Tapeten, die verschmutzt sind bzw. den Nachmieterinnen und Nachmietern nicht zugemutet werden können.
- Decken- und Wandverkleidungen aus Holz, Styropor oder ähnlichen Materialien.
- nicht bewilligte Loggiaverbauten.
Welche Schäden muss ich beheben?
- Sie müssen alle über die normale Abnutzung hinausgehenden Schäden beheben.
- Das hauseigene Inventar, wie zum Beispiel die WC-Anlage, die Heizung, muss funktionstüchtig und vorhanden sein.
- Jeder Schaden und jedes Fehlen des Inventars wird von uns behoben und wir stellen es Ihnen in Rechnung. Es kann für Sie kostengünstiger sein, wenn Sie allfällige für die Schadensbehebung notwendige Arbeiten vornehmen lassen.
Welche Schlüssel muss ich abgeben?
Sie müssen alle vorhandenen Schlüssel wieder abgeben. Dazu zählen die Mietobjekts-, Haustor-, Postkasten- und Kellerschlüssel.
Was muss ich außerdem retournieren?
Das Anlagebuch und den Prüfbericht der elektrischen Anlage, sofern Sie diese Dokumente von uns bekommen haben.
In welchem Zustand muss das Mietobjekt sein?
- Sie müssen Ihr Mietobjekt (Lokal, Ordination, Büro) geräumt und besenrein zu dem mit uns vereinbarten Termin übergeben.
- Sie können die Übergabe selbst durchführen oder sie durch eine mit der Sachlage vertraute und von Ihnen bevollmächtigte Person durchführen lassen.
Was muss ich ergänzen oder erneuern?
- Sie müssen schadhafte Verglasungen und Rahmen erneuern lassen.
- Fehlende Rollbalken oder Scherengitter müssen Sie erneuern.
- Fehlende Sesselleisten, Abdeckungen von Fernwärmeleitungen sowie Fliesen im Bad, sofern sie von Bohrlöchern beschädigt wurden, müssen Sie ersetzen.
- Alle Türen müssen montiert und unbeschadet sein.
- Bunte Anstriche und Aufkleber müssen Sie entfernen.
- Alle Armaturen müssen vorhanden, angeschlossen und funktionstüchtig sein.
- Die Heizkörper müssen montiert und funktionstüchtig sein.
- Zwischenwände, die ohne unsere Genehmigung in Ihrem Mietobjekt eingezogen wurden, müssen Sie ebenfalls entfernen.
- Räume, aus denen Sie ohne unsere Genehmigung Zwischenwände entfernt haben, müssen Sie wieder in ihren ursprünglichen Zustand bringen.