Mängel

Vier Männer diskutieren in einer leeren Gemeindebauwohnung.
Mängel, die vor der Wohnungsweitergabe beseitigt werden müssen

Mängel, die vor der Wohnungsübergabe behoben werden müssen

Folgende Gegenstände müssen Sie vom Boden, von den Wänden oder der Decke entfernen:

  • Wand- und Bodenbeläge, die beschädigt oder nicht vollständig verlegt sind
  • Teppiche, Fliesen oder Kunststoffbeläge, die über einen bestehenden Boden gelegt wurden
  • Beschädigte Tapeten: alle Tapeten die verschmutzt sind bzw. den NachmieterInnen nicht zugemutet werden können
  • Decken- und Wandverkleidungen aus Holz, Styropor oder ähnlichen Materialien