Mängel

Mängel, die vor der Wohnungsübergabe behoben werden müssen
Folgende Gegenstände müssen Sie vom Boden, von den Wänden oder der Decke entfernen:
- Wand- und Bodenbeläge, die beschädigt oder nicht vollständig verlegt sind
- Teppiche, Fliesen oder Kunststoffbeläge, die über einen bestehenden Boden gelegt wurden
- Beschädigte Tapeten: alle Tapeten die verschmutzt sind bzw. den NachmieterInnen nicht zugemutet werden können
- Decken- und Wandverkleidungen aus Holz, Styropor oder ähnlichen Materialien