Abgasmessung

Die Abgasmessung ist alle vier Jahre gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten dafür müssen von unseren Mieterinnen und Mietern übernommen werden. Sie gibt Auskunft über den Zustand Ihrer fanggebundenen Feuerstätten (also Gasthermen, Gaswarmwasserheizer, Kaminheizöfen oder Ölöfen) und wird durchgeführt, um festzustellen, ob diese energie- und kostensparend bzw. umweltschonend eingestellt ist.
Die Abgasmessung ist kein Gasgeräteservice und ersetzt dieses auch nicht!
Gut gewartete fanggebundene Feuerstätten können bis zu 10% weniger Energie verbrauchen und produzieren daher auch weniger Schadstoffe. Damit wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch den BenutzerInnen der Feuerstätten Geld erspart.
Diese Überprüfung ist vom Rauchfangkehrer durchzuführen. Die Ergebnisse der Überprüfung müssen in einem Befund vermerkt werden, der auf Verlangen Wiener Wohnen vorzulegen ist.

Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Prüfplakette, sie wird am Gerät angebracht!
Wenn laut Prüfung ein Grenzwert überschritten wird, müssen Sie ein Fachunternehmen mit der Behebung des Mangels beauftragen.
ACHTUNG: Die Abgasmessung gibt nur Auskunft über den aktuellen Zustand Ihrer fanggebunden Feuerstätte und ersetzt nicht die jährliche Wartung und Reinigung Ihrer Feuerstätte durch ein Fachunternehmen! Das Vorhandensein einer gültigen Prüfplakette wird von Ihrem Rauchfangkehrer im Zuge der jährlichen Hauptkehrung bzw. Hauptüberprüfung überprüft.