Information zum Umgang mit Lärm
Lärm ist ein vielfältiges und individuelles Problem. Das Leben im Gemeindebau ist durch viele unterschiedliche Menschen & Kulturen geprägt. Besonders wichtig ist daher ein respektvolles Miteinander, damit das Zusammenleben gut funktionieren kann.
Grundsätzlich müssen sich Mieter*innen stets so verhalten, dass ihre Nachbar*innen nicht gestört werden. Fernseher, Lautsprecher und andere Lärmquellen sollten während des gesamten Tages die Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Zudem gilt im Gemeindebau - nachlesbar in unserer Hausordnung - in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr die Nachtruhe.
Kommt es dennoch zu Fällen von Lärmbelästigung, können Sie folgendermaßen vorgehen:
- Sprechen Sie mit der betreffenden Person und teilen Sie ihr mit, was Sie stört. Mitunter weiß die Person gar nicht, dass sie mit ihrem Verhalten belästigt.
- Kontaktieren Sie die wohnpartner unter 01/24503-25960 oder office@wohnpartner-wien.at - Infos zur Konfliktlösung finden Sie auch im Wohnpartner-Folder "Das kleine 1x1 der guten Nachbarschaft". Die Kundenmanager*innen von Wiener Wohnen und die wohnpartner tauschen sich über die Fälle aus und legen einen gemeinsamen Weg fest, wie mit den Beschwerden vorgegangen wird. Als Hausverwaltung muss Wiener Wohnen auch klar differenzieren, ob es sich um subjektives Lärmempfinden oder wirklich objektives Lärmgeschehen handelt (es gibt eine Verordnung des Landes Wien sowie Bestimmungen in unserer Hausordnung – Nachtruhe zwischen 22h – 6h), was ein unleidliches Verhalten durch Erzeugung von Lärm darstellt – dies ist eindeutig ein Kündigungsgrund gem. § 30 MRG. Nur wenn Wiener Wohnen objektive Lärmbelästigung feststellt bzw. diese festgestellt wurde (z.B. Anzeigenbestätigungen durch Polizei), kann Wiener Wohnen Verwarnungen aussprechen. In der Nacht und bei extremer Lärmbelästigung verständigen Sie bitte die Polizei. Dort können Sie gegebenenfalls auch eine Anzeige einbringen.
- Im Falle einer Aufkündigung des Mietverhältnis mit der Verursacherin/dem Verursacher benötigen wir Beweise (Anzeigen, Lärmmessung) und auch Zeug*innen. Bitte kontaktieren Sie uns dazu unter unserer Service-Nummer 05/75 75 75 oder über unser Online Kontakt-Formular.
- Bitte beachten Sie, dass spielende Kinder im Hof keinen "Lärm" darstellen: Kinder brauchen genauso dringend Spiel und Bewegung wie die Erwachsenen Ruhe und Erholung. Spielplätze und Freiflächen sind wichtige Orte, wo Kinder dieses Bedürfnis ausleben können. Deswegen gelten Geräusche von Spielplätzen und anderen Freiflächen nicht als unnötiger Lärm. Straßenlärm ist in einer Großstadt wie Wien ortsüblich. Genauso Baulärm bei Bauarbeiten (zwischen 6h und 22h darf grundsätzlich gearbeitet werden). Sämtliche Arbeiten des täglichen Bedarfs, wie z.B. Wäsche waschen, trocknen, ausschütteln; Staub saugen; Fenster putzen; Schnitzel klopfen; Teppiche klopfen (Klopfstange); Rasenmähen bei Mietergärten; etc. sind zwischen 6h und 22h gestattet. In unserer Hausordnung gibt es auch keine Sonn- und Feiertagsruhe, d.h. das gleiche gilt für Sonn- und Feiertage. Auch Waschküchen können an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein, wenn dies die Mietergemeinschaft wünscht.
In der Praxis entscheidet die Polizei vor Ort, welcher Lärm unverhältnismäßig ist und welcher nicht. Je genauer die Störungen durch Lärm von den Nachbar*innen dokumentiert werden, desto besser. Das kann so weit gehen, dass bei anhaltender Lärmbelästigung ein Kündigungsgrund nach dem Mietrechtsgesetz vorliegt.
Allerdings sind wir als Hausverwaltung in solchen Fällen auf Ihre Unterstützung angewiesen!