Wohnungsweitergabe an ehemalige LebensgefährtInnen
Eine Gemeindewohnung kann auch an ehemalige LebensgefährtInnen weitergegeben werden.
Welche Voraussetzungen müssen Sie, als ehemalige Lebensgefährtin bzw. ehemaliger Lebensgefährte erfüllen?
- Zum Zeitpunkt der Einreichung müssen Sie bereits mindestens die letzten 2 Jahre in Wien (durchgehend) hauptgemeldet sein.
- Für die Wohnung, in die Sie einziehen wollen, müssen alle Befunde positiv vorliegen.
Zudem muss noch mindestens ein Kriterium der nachfolgenden Punkte zutreffen.
- Sie und Ihre ehemalige Lebensgefährtin bzw. Ihr ehemaliger Lebensgefährte haben ein gemeinsames Kind.
- Sie sind im Vorvertrag oder im Mietvertrag als Mitziehende bzw. als Mitziehender erwähnt.
- Sie wohnen seit mindestens zwei Jahren in einem gemeinsamen Haushalt (Hauptmeldung) zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Wohnungsweitergabe.
Welche Unterlagen braucht Wiener Wohnen von Ihnen?
- Einen Nachweis des Naheverhältnisses zur ehemaligen Lebensgefährtin bzw. zum ehemaligen Lebensgefährten und gegebenenfalls
- eine Geburtsurkunde vom gemeinsamen Kind bzw.
- eine Bestätigung, dass Sie im Mietvertrag miterwähnt sind bzw. eine Kopie des Mietvertrages oder des Vorvertrages
Welche Bestätigungen oder Befunde über den Zustand der Wohnung sind erforderlich?
- Strom- und Gasleitungen in Ihrer Wohnung müssen betriebssicher sein. Befunde müssen uns dies bestätigen.
Erforderlich sind ein positiver Gasbefund und ein positiver Überprüfungsbefund für Gasverbrauchsgeräte mit mehr als 15 kW (sofern eine Gasversorgung der Wohnung gegeben ist) und ein positiver E-Befund. Die Überprüfung und eventuelle Instandsetzungsarbeiten werden durch Wiener Wohnen beauftragt. Ebenso ein positiver Überprüfungsbefund für den Nachweis der Verbrennungsluftzuführung in Wohnungen mit fanggebundenen Feuerstätten mittels Luftzahlmessung ist von der Mieterin bzw von dem Mieter zu erbringen. Es erfolgt ein Kostenrückersatz.
Ansprechstelle und Terminvereinbarung
Unser Service-Center ist Ihre erste Ansprechstelle. Einen persönlichen Termin können Sie unter unserer Service-Nummer 05 75 75 75 täglich rund um die Uhr vereinbaren.
Wohnungsbesichtigungstermin
Bei der Übertragung des Mietrechts muss nach vorheriger Terminvereinbarung eine Besichtigung der Wohnung durch eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter von Wiener Wohnen, unter anderem zur Feststellung der Ausstattungskategorie der Wohnung, erfolgen.
Welche Wohnungsgrößen sind bei der Wohnungsweitergabe zulässig?
Ein Wohnraum pro anrechenbarer Person plus zusätzlich ein weiterer Wohnraum.
Für welche Art von Partnerschaften gilt die Wohnungsweitergabe?
Sie gilt sowohl bei verschiedengeschlechtlichen als auch bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften.