Gartenordnung
Um die Gärten unserer Gemeindebauten ansprechend zu gestalten, haben wir spezielle Richtlinien für Sie entwickelt. Nehmen Sie bei der Gartengestaltung auf die Erhaltung der Bausubstanz und auf Ihre NachbarInnen Rücksicht. Die Gartenordnung ist wie die Hausordnung, die Garagen- und Waschküchenordnung ein Teil Ihres Mietvertrages. Die Gartenordnung gilt für Mietergärten, die bei manchen unserer Erdgeschosswohnungen dabei sind, und von den MieterInnen benützt werden.
Hier können Sie unsere Gartenordnung herunterladen:
Für wen gilt die Gartenordnung?
Die Bestimmungen der Gartenordnung gelten für Sie und alle anderen HausbewohnerInnen. Sind Sie HauptmieterIn, dann sind Sie im Falle einer Übertretung der Gartenordnung verantwortlich und haftbar, auch wenn diese von Ihren MitbewohnerInnen oder Menschen, die sich bei Ihnen aufhalten, begangen werden.
Grillen
Das Grillen ist nur im Rahmen der Rücksichtnahme auf Ihre unmittelbaren NachbarInnen erlaubt. Die Mietergemeinschaft kann hier entsprechende Regeln festlegen.
Abgrenzungen und Kennzeichnungen
Bestehende Grenzen und vorhandene Abgrenzungen dürfen Sie nicht verändern. Die Hausnummer Ihres Wohnobjektes muss auf der Vorder- bzw. Rückseite Ihres Gemeindebaus bzw. am Gartenzaun gut lesbar sein.
Bauliche Änderungen
Wenn Sie bauliche Änderungen wie das Errichten einer Garage, einer Hütte, einer Trennwand, eines Schwimmbeckens, eines Biotops, eines Zauns oder eines Gitters durchführen wollen, dann benötigen Sie unsere Genehmigung. Spaliere und Rankgerüste dürfen Sie ohne Rücksprache mit uns aufstellen.
Pflanzen von Hecken und Sträuchern
Wenn Sie im Garten Hecken und Sträucher pflanzen, müssen Sie bestehende Wege und Lampen freihalten. Die Hecken und Sträucher dürfen nicht über eine Höhe von zwei Metern ragen. Wenn Sie Ziersträucher pflanzen, beachten Sie, dass zum Nachbargarten mindestens ein halber Meter Abstand eingehalten werden muss. Sie müssen Ihre Gärten pflegen. Stellen Sie kein Gerümpel und kein zum Straßenverkehr nicht zugelassenes Fahrzeug in Ihrem Garten ab. Vor Frostbeginn entleeren Sie bitte die Wasserleitungen in Ihrem Garten.
Was Sie nicht anpflanzen dürfen
Bäume und Sträucher, die höher als acht Meter werden, dürfen Sie nicht anpflanzen. Das Sicherheitsrisiko für NachbarInnen ist dafür einfach zu hoch. Bäume, die dieses Sicherheitsrisiko aufweisen, sind Nussbäume und stark wachsende Laub- und Nadelbäume.
Baum- und Pflanzenschutz
Für Sie gelten alle Bestimmungen des Wiener Baumschutzgesetzes in seiner aktuellen Fassung. Sie dürfen keine gesunden Äste von geschützten Bäumen schneiden und Sie müssen alle Maßnahmen zur Baumerhaltung einhalten. Alle Bäume, mit Ausnahme von Obstbäumen, die mehr als 40 Zentimeter Stammumfang haben, und alle aufgrund eines Bescheides gepflanzten Bäume sind geschützt.
Benützung der Mietergärten
Bitte vermeiden Sie Arbeiten, die intensive Lärm-, Rauch-, Geruchs- und Staubbelästigung hervorrufen. Wenn Sie Motorgeräte verwenden, respektieren Sie bitte das Ruhebedürfnis Ihrer NachbarInnen.
Geräte und Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden, dürfen Sie an Sonn- und Feiertagen von 0.00 bis 24.00 Uhr und an Samstagen von 12.00 bis 24.00 Uhr nicht in Ihrem Garten verwenden.
Gartenabfälle
Gartenabfälle dürfen nur in den für sie bestimmten Kompostanlagen entsorgt werden. Sie dürfen Ihre Gartenabfälle nicht lagern oder verbrennen. Unsere KollegInnen vom Misttelefon der MA 48 beantworten gerne unter 01/546 48 Ihre Fragen zur Lagerung und Entsorgung Ihres Abfalls.