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Hausordnung

Sie verpflichten sich mit der Unterzeichnung Ihres Mietvertrages, sich an unsere Hausordnung zu halten. Sie dient dazu, die Wohnqualität aller Menschen in unseren Gemeindebauten zu heben und nicht die Rechte der MieterInnen zu beschneiden.

Hier können Sie unsere Hausordnung herunterladen:

Die Hausordnung ist in mehrere Punkte gegliedert, hier folgen die wichtigsten Auszüge.

Für wen gilt die Hausordnung?

Die Bestimmungen der Hausordnung gelten für alle BewohnerInnen unserer Gemeindewohnungen. HauptmieterInnen sind auch für Übertretungen der Hausordnung verantwortlich und haftbar, die von ihren MitbewohnerInnen begangen werden.

Ruhestörung vermeiden

Jede/r MieterIn möchte in Ruhe leben und wohnen. Bitte vermeiden Sie daher aus Rücksicht auf die anderen MieterInnen sowohl im Haus als auch in den Außenanlagen Ihres Gemeindebaus jeden unnötigen Lärm. Schlagen Sie Ihre Türen nicht laut zu. Musizieren Sie in einer für die Ohren Ihrer NachbarInnen angenehmen Lautstärke. Nehmen Sie Ihren Fernseher oder Ihr Radiogerät nicht in hoher Lautstärke in Betrieb. Nach 22.00 Uhr gilt im Gemeindebau die Nachtruhe. Ebenso wichtig wie das Ruhebedürfnis ist das Bedürfnis der Kinder nach Bewegung. Lärm, den Ihre Kinder am Spielplatz beim Spielen machen, fällt daher nicht unter Lärmbelästigung.

Grundsätzlich sollten Sie immer lärmarm leben, am besten nach dem Motto: Mache keinen Lärm, der dich selbst stören würde.

Richtige Müllentsorgung

Ihren Hausmüll und Ihre Abfälle füllen Sie bitte in die dafür vorgesehenen Behälter. Sie dürfen keinen Sperrmüll neben oder in den Müllbehältern ablagern. Sie müssen den Sperrmüll auf eine Deponie bringen.

Richtige Benützung der Mieträume

Sie sind verpflichtet, Ihre Mieträume ausreichend zu belüften, zu beheizen und zu reinigen. Terrassen und Balkone sind sauber zu halten und im Winter von Schnee zu räumen. Antennen, Markisen, Schilder, Schaukästen und Ähnliches dürfen nur mit unserer Erlaubnis angebracht werden. Jeder bauliche Schaden, den die Hausverwaltung finanziell übernimmt, muss uns so schnell wie möglich mitgeteilt werden.

Richtige Benützung der Räume des Hauses und der Anlage

Sie müssen Gänge, Grünanlagen, Höfe und Stiegen im Interesse aller MieterInnen sauber halten. Jede Verunreinigung, die über die normale Benützung hinausgeht, muss der/die VerursacherIn selbst beseitigen. Jede Beschädigung muss der/die VerursacherIn bezahlen. Die Benützung aller Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.

Richtige Benützung der Gemeinschaftsanlage

Sie können als MieterIn die Regeln für die Benützung von Gemeinschaftsräumen und Anlagen gemeinsam mit den anderen MieterInnen festlegen. Dabei müssen Sie auf die Bedürfnisse aller Bewohnergruppen eingehen. Wenn in einem Fall keine Mehrheit zustande kommt, bestimmt die Hausverwaltung die Regel. MieterInnen, die sich nicht an die Regeln halten, können für immer aus der Benützung von Gemeinschaftsräumen wie Hobbyraum, Sauna, Schwimmbad ausgeschlossen werden.

Richtige Benützung der Kraftfahrzeuge im Gemeindebau

Ihr Kraftfahrzeug darf nur auf einem von uns vermieteten Abstellplatz oder auf einem anderen dafür vorgesehenen Abstellplatz abgestellt werden. Weder Autos noch andere Kraftfahrzeuge dürfen im Hof oder im Garten abgestellt werden.

Richtiger Wasserverbrauch

Vermeiden Sie jede Wasserverschwendung, da Sie und die anderen MieterInnen dafür aufkommen müssen. Undichte Stellen an Wasserauslässen, wie beispielsweise an der WC-Spülung, müssen von Ihnen abgedichtet werden.

Verhalten bei Rauchfangkehrerarbeiten

Sie müssen den/die RauchfangkehrerIn zu den angekündigten Überprüfungs- und Kehrterminen in Ihre Wohnung lassen, damit diese/r seine/ihre Arbeit erledigen kann.

Richtige Benützung sanitärer Anlagen

Toiletten dürfen nicht zur Entsorgung von Katzenstreu und anderen festen Gegenständen verwendet werden. Jeglicher Schaden, der an Ihren sanitären Anlagen entsteht, muss von Ihnen unverzüglich behoben werden.

Verhalten beim Brandschutz

Ihre Möbel, Ihre Fahrräder oder andere Gegenstände dürfen keine Gänge, Stiegenhäuser oder Zugänge zu Keller- und Dachbodenabteilen verstellen. Das Hantieren mit offenem Feuer und das Rauchen ist aus Brandschutzgründen, aber auch aus Rücksicht auf NichtraucherInnen in allen nicht gemieteten Räumen, also auch im Aufzug, verboten. Sie dürfen kein Papier, keine Matratzen oder leicht entflammbares Verpackungsmaterial lagern. Heizöl und Benzin dürfen Sie nur nach entsprechenden Vorschriften lagern.

Das Aufhängen und Trocknen von Wäsche auf dem Dachboden ist aus Brandschutzgründen verboten. Aufgespannte Wäscheleinen können bei Brandgefahr die Arbeit von Rettungskräften – Leben zu retten – erschweren und werden daher von Wiener Wohnen entfernt.

Zutritt zum Mietobjekt

Sie sind verpflichtet, unseren MitarbeiterInnen bei rechtzeitiger Vorankündigung und angemessener Tageszeit Zutritt zu Ihrer Wohnung zu verschaffen. Ist allerdings Gefahr im Verzug, können wir zu jeder Tages- und Nachtzeit Zutritt zu Ihrer Wohnung verlangen.

Abwesenheit der Mieterin/des Mieters

Sind Sie längere Zeit nicht in Ihrer Wohnung anwesend, dann geben Sie uns bitte Bescheid, wo sich die Schlüssel zu Ihrer Wohnung befinden.

Wohnungs- und Haustorschlüssel

Wenn Sie Ihren Mietvertrag für eine Wohnung, ein Geschäftslokal, eine Ordination oder ein anderes Mietobjekt kündigen, dann müssen Sie alle Schlüssel an uns zurückgeben. Wird dem nicht entsprochen, lassen wir auf Ihre Kosten ein neues Schloss einbauen.

Richtige Tierhaltung

Sie dürfen in Ihrer Wohnung die in Wohnungen allgemein üblichen Tiere halten. Die Haltung gefährlicher Tiere wie Schlangen oder Spinnen ist nicht erlaubt. Ihren Hund müssen Sie in Ihrer Wohnhausanlage an der Leine führen. Verunreinigungen, die Ihre Tiere verursachen, müssen Sie auf eigene Kosten beseitigen. Bei begründeten Beschwerden gegen die Tierhaltung müssen Sie die Ursachen dafür beheben. Geschieht dies nicht, muss das Tier aus der Wohnung entfernt werden.

Beißkorb- und Leinenpflicht

Durch die Verschärfung des Wiener Tierhaltegesetzes (§5 bzw. §5a) müssen Listenhunde (angeführt in der Verordnung der Wiener Landesregierung) an
öffentlichen Orten mit Leine und Beißkorb geführt werden! Ausnahmen (z.B.
vollständig eingezäunte Hundezonen) sind im Gesetz aufgezählt. Das Führen von Listenhunden ist daher auch im Gemeindebau nur mit Beißkorb und Leine gestattet (gilt für Außenanlagen und Stiegenhaus)!