Betriebskosten
Die Miete in unseren Gemeindebauten setzt sich aus folgenden vier Punkten zusammen:
- Hauptmietzins
- Betriebskosten
- Besonderen Aufwendungen
- Umsatzsteuer
Die Posten, die in der Betriebskostenabrechnung enthalten sein dürfen, sind vollständig im Mietrechtsgesetz verankert. Es dürfen den MieterInnen keine anderen Kosten als Betriebskosten weiterverrechnet werden.
Zu den Betriebskosten zählen
- Wasserkosten (Wasserverbrauch)
- Kanalgebühren (Abwassergebühren)
- Müllabfuhr
- Entrümpelungen (von Gegenständen, deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist)
- Rauchfangkehrung
- Schädlingsbekämpfung (z.B.: Ratten- oder Schabenbekämpfung)
- Strom (für die Außenbeleuchtung, für das Stiegenhaus, für Gemeinschaftseinrichtungen)
- Gas (Gaswaschküchen)
- Versicherung (z.B.: Brand, Haftpflicht)
- Öffentliche-Abgaben (z.B.: Grundsteuer)
- HausbesorgerInnenkosten (z.B.: Reinigung, Schneeräumung)
- Verwaltungskosten
- Gartenbetreuung (Baumschnitt, gießen, mähen)
- Aufzugskosten (Wartung)
Zu den Betriebskosten zählen nicht
- Kosten der Behebung von Rohrbrüchen
- Kosten der Erneuerung von Steigleitungen
- Wasser und Kanalanschlusskosten
- Ausgaben für Reparatur- und Erhaltungsarbeiten
- Die Kosten für die Ausschleifung eines Kamins
- Entrümpelungskosten von Gegenständen, deren Herkunft einer Mieterin oder einem Mieter zuordenbar sind
- Portokosten oder Bankspesen