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Betriebskosten

Münzen stapeln sich
Münzen stapeln sich

Die Miete in unseren Gemeindebauten setzt sich aus folgenden vier Punkten zusammen:

  1. Hauptmietzins
  2. Betriebskosten
  3. Besonderen Aufwendungen
  4. Umsatzsteuer

Die Posten, die in der Betriebskostenabrechnung enthalten sein dürfen, sind vollständig im Mietrechtsgesetz verankert. Es dürfen den MieterInnen keine anderen Kosten als Betriebskosten weiterverrechnet werden.

Zu den Betriebskosten zählen

  • Wasserkosten (Wasserverbrauch)
  • Kanalgebühren (Abwassergebühren)
  • Müllabfuhr
  • Entrümpelungen (von Gegenständen, deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist)
  • Rauchfangkehrung
  • Schädlingsbekämpfung (z.B.: Ratten- oder Schabenbekämpfung)
  • Strom (für die Außenbeleuchtung, für das Stiegenhaus, für Gemeinschaftseinrichtungen)
  • Gas (Gaswaschküchen)
  • Versicherung (z.B.: Brand, Haftpflicht)
  • Öffentliche-Abgaben (z.B.: Grundsteuer)
  • HausbesorgerInnenkosten (z.B.: Reinigung, Schneeräumung)
  • Verwaltungskosten 
  • Gartenbetreuung (Baumschnitt, gießen, mähen)
  • Aufzugskosten (Wartung)

Zu den Betriebskosten zählen nicht

  • Kosten der Behebung von Rohrbrüchen
  • Kosten der Erneuerung von Steigleitungen
  • Wasser und Kanalanschlusskosten
  • Ausgaben für Reparatur- und Erhaltungsarbeiten
  • Die Kosten für die Ausschleifung eines Kamins
  • Entrümpelungskosten von Gegenständen, deren Herkunft einer Mieterin oder einem Mieter zuordenbar sind
  • Portokosten oder Bankspesen