Mietzinsbildung nach Beendigung der Wohnbauförderung
Die Stadt Wien nutzt seit den 1970er-Jahren für den Bau von Wohnhausanlagen die Wohnbauförderung. Das heißt: Wiener Wohnen bekommt ein günstiges Darlehen. Ein Darlehen ist eine Art Kredit: Wiener Wohnen leiht sich Geld, um die Wohnhäuser zu bauen. Diese Darlehen haben verschiedene Laufzeiten. Die Laufzeiten bezeichnen jene Zeit, in der das Darlehen zurückgezahlt werden muss. Das sind bis zu 50 Jahre.
Solange Wiener Wohnen ein Darlehen zurückzahlt sind die Mieten gesetzlich festgelegt. Insbesondere müssen sie kostendeckend sein. Das heißt: Die eingenommene Miete muss für die Kreditrückzahlung samt Zinsen und den gesetzlich vorgesehenen Erhaltungsbeitrag reichen. Mit dem Erhaltungsbeitrag werden zum Beispiel Reparaturen bezahlt.
Nach dem Ende der Förderungsdauer kann sich die Miete verändern. Denn es gelten dann nicht mehr die Vorschriften des Wohnbauförderungsgesetzes. Ab diesem Zeitpunkt zahlen die Mieter*innen jenen Mietzins, der im Vertrag vereinbart ist. So kann sich der Hauptmietzins ändern. Er kann höher oder niedriger werden oder gleich bleiben. Das hängt vom Mietvertrag und dem bisherigen kostendeckenden Hauptmietzins ab.
Was ist der Hauptmietzins? Betriebskosten, Umsatzsteuer und Hauptmietzins ergeben zusammen den Mietzins. Zu den Betriebskosten gehören zum Beispiel Müllabfuhr und Gebühren für Wasser und Kanal.
Endet die Wohnbauförderung, bekommen Sie zwei bis drei Monate vorher einen Brief von Wiener Wohnen. Darin finden Sie genaue Informationen darüber, was sich für Sie ändert.
Beratungsangebot im Wiener Wohnen Service-Center
Für Mieter*innen, die von Mietzinsrückständen betroffen sind, beziehungsweise Schwierigkeiten haben ihre Miete zu bezahlen, gibt es ein neues Beratungsangebot.
Beratungen finden zu den Öffnungszeiten im Wiener Wohnen Service-Center statt: Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien.
Bitte um vorherige Terminvereinbarung direkt über die Wiener Wohnen Service-Nummer 05 75 75 75.
Information zur Wohnbeihilfe NEU
Mit der Wohnbeihilfe NEU erhalten ab 01.03.2024 künftig mehr Personen eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt Wien. Die Zahl der Anspruchsberechtigten und die Fördersätze werden mit der Wohnbeihilfe NEU deutlich erhöht. Die Fördermittel werden von ca. 60 Millionen auf bis zu 150 Millionen Euro aufgestockt.
Nutzen Sie das Angebot der Stadt Wien und lassen Sie Ihren Anspruch auf Wohnbeihilfe unter Vorlage der neuen Mietzinsaufschlüsselung prüfen. Hier erhalten Sie dazu weitere Informationen und können direkt die Wohnbeihilfe online beantragen.