Betriebskosten- und Hauptmietzinsabrechnung
Bis spätestens 30. Juni jeden Jahres müssen alle MieterInnen die Betriebskosten-
abrechnung von ihrer Hausverwaltung erhalten. Das gilt selbstverständlich auch für die MieterInnen von Wiener Wohnen.
Grundsätzliche Dinge zur Abrechnung
- Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung: Guthaben werden von der Augustmiete abgezogen. Sollte das Guthaben höher sein als die Augustmiete, wird die Differenz ausbezahlt.
- Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung: Die Nachforderung wird auf fünf Monatsraten (von August bis Dezember) verteilt.
- Die Abrechnung des Hauptmietzinses hat keinen direkten Einfluss auf Ihren weiteren Mietzins.
- Detailbeträge: Sie erhalten von uns die Kurzfassung der Abrechnung. Eine Langfassung finden Sie bei Ihrer Hausbesorgerin bzw. bei Ihrem Hausbesorger. Sollte es in Ihrer Wohnhausanlage keine Hausbesorgerin bzw. keinen Hausbesorger geben, liegt die Langfassung für Sie in unserem Service-Center bereit. Auf Wunsch können Sie die Originalrechnungen innerhalb von sechs Monaten ab Abrechnung einsehen und kontrollieren. Bitte um telefonische Terminvereinbarung. Wenn Sie eine eigene Langfassung haben möchten, können Sie diese um 13,08 Euro bei unserer Service-Nummer bestellen.
- Guthaben und Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung beziehen sich auf die derzeitige Mieterin bzw. den derzeitigen Mieter. Es ist entscheidend, wer am 1. August des Jahres das aufrechte Mietverhältnis mit Wiener Wohnen hat. Sie bzw. er erhält das Guthaben oder muss die Nachzahlung leisten. (Das hat der Oberste Gerichtshof 1985 so entschieden.)