Fälligkeit Mietzins
Ihre Miete ist mit dem 5. Kalendertag jedes Monats fällig. Haben Sie einen Einziehungsauftrag bzw. einen Abbuchungsauftrag für die Bezahlung Ihres Mietzinses, so bucht Wiener Wohnen die Miete am 5. Kalendertag des jeweiligen Monats automatisch ab.
Zahlscheine müssen ebenfalls bis zum 5. Kalendertag jedes Monats einbezahlt werden. Diese Regelung gilt auch für die Miete von Parkplätzen, Garagen, Lokalen, Magazinen und sonstigen Mietobjekten.